NIVEA FAQ Zufriedenheitsgarantie Aktion

FAQ zum Thema Zufriedenheitsgarantie

Wie lange läuft die Aktion?

Der Teilnahmezeitraum der NIVEA Zufriedenheitsgarantie Aktionen variiert. Genaue Informationen zu den unterschiedlichen Zeiträumen findest du in den jeweiligen Teilnahmebedingungen.

Welche Produkte sind Teil der Zufriedenheitsgarantie?

Die Aktion „NIVEA Zufriedenheitsgarantie“ von der Beiersdorf AG gilt für den Kauf der auf den Werbemitteln ausgewiesenen Produkte. Du kannst die spezifischen teilnehmenden Artikel für jede Aktion in den jeweiligen Teilnahmebedingungen finden. Die Aktion gilt nur für in Deutschland gekaufte Produkte.

Wo kann ich die Produkte kaufen, die Teil der Zufriedenheitsgarantie sind?

Teilnahmeberechtigt sind alle Händler in Deutschland, bei denen du die Informationen zur Zufriedenheitsgarantie über Werbemittel am Regal findest.

Für die NIVEA Baby Zufriedenheitsgarantie sind nur Produkte an der Aktion beteiligt, die in Deutschland bei dm, Rossmann, Müller oder BUDNI gekauft wurden.

Kann ich ein Aktionsprodukt online einkaufen und teilnehmen?

Es sind auch Käufe von den Online Shops der teilnehmenden Händler teilnahmeberechtigt.

Ich wohne in Deutschland und habe in Österreich / in der Schweiz gekauft, kann ich an der „NIVEA Zufriedenheitsgarantie“ Aktion teilnehmen?

Kaufbelege aus Österreich und der Schweiz sind leider nicht zulässig.

Wer darf an der Aktion teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland und mit einem EU-Konto.

Mitarbeiter:innen der Beiersdorf AG, sämtliche an der Entwicklung/Durchführung der Aktion beteiligten Personen (z. B. Agenturen, Berater:innen, Lieferanten), sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wie genau kann ich an der Aktion teilnehmen?

Euer Feedback hilft uns dabei, unsere Produkte weiterzuentwickeln und sie stets an den Bedürfnissen unserer Verbraucher:innen auszurichten. Deshalb bitten wir darum, nur ehrliche und ernstgemeinte Rückmeldungen einzureichen.

Das Aktionsprodukt / die Aktionsprodukte muss/müssen nach dem Kauf für einen bestimmten Zeitraum getestet werden. Dieser kann je nach Aktion unterschiedlich sein. Bitte informiere dich zum genauen Testzeitraum auf den jeweiligen Aktionsseiten.

Bei Unzufriedenheit hast du die Möglichkeit, durch Ausfüllen des Teilnahmeformulars und Hochladen des Kassenbons, den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Genaue Informationen zu den an der Aktion teilnehmenden Produkte lassen sich auf den jeweiligen Aktionsseiten finden.

Auf dem Kassenbon muss/müssen das/die teilnehmende(n) Aktionsprodukt(e) eindeutig erkennbar, identifizierbar und differenzierbar sein. Das (die) Aktionsprodukt(e) muss (müssen) nur mit dem Kassenbon zusammen in einem Foto fotografiert werden, wenn das Produkt nicht eindeutig identifizierbar oder differenzierbar ist. Auf dem Kassenbon müssen folgende Angaben gut lesbar sein:

A) Gekaufte(s) Aktionsprodukt(e) samt Kaufbetrag
B) Name und Anschrift der Einkaufsstätte
C) Datum des Kassenbons
D) Bon Nummer und Bon Summe

Die Dateien können als .jpg, .png, .pdf (max. 8 MB) hochgeladen werden.

Der Kassenbon (und das Aktionsprodukt müssen) muss vollständig auf einem Foto sichtbar sein. Sollte der Kassenbon unvollständig oder nicht lesbar sein, ist die gesamte Teilnahme ungültig.

Was kann ich tun, wenn auf meinem Kaufbeleg das Produkt nicht eindeutig bezeichnet ist?

Leider haben wir keinen Einfluss auf den Produkttext auf dem Kaufbeleg. Im Zweifelsfall erkennen wir das Aktionsprodukt auf dem Foto und können den Kaufbeleg dahingehend zuordnen. Wende dich bei Fragen gerne an unser Serviceteam. Bitte beachte, dass unser Serviceteam keine Fotos der Kassenbelege, weder über E-Mail noch postalisch, annehmen kann. Verwende für das Einsenden des Kassenbelegs bitte ausschließlich das Kontaktformular der jeweiligen Aktion.

Kontakt
040 / 4909 7575
(Mo–Fr 8–19 Uhr und Sa 9–16 Uhr)

Beiersdorf AG Kundenzentrum
Hopfenbruchweg 6
19059 Schwerin
nivea@beiersdorf.com

Bis wann muss ich den Kassenbon nach dem Kauf einreichen und was muss ich dabei beachten?

Der Original-Kassenbon muss nach dem Produktkauf bis zum jeweiligen Aktionsende um 23:59 online im jeweiligen Formular hochgeladen werden.

Wichtig ist, dass die persönlichen Daten wie Name, Bankverbindung, E-Mail-Adresse sowie die Daten zum Produktkauf vollständig und korrekt angegeben werden. Das Kaufdatum muss innerhalb des Aktionszeitraumes liegen. Unvollständige sowie verspätete Angaben können leider nicht berücksichtigt werden.

Warum muss ich meinen Kassenbeleg aufbewahren?

Die Beiersdorf AG behält sich vor, eine Kopie des Kassenbelegs anzufordern, um die Teilnahme zu überprüfen. Falls der Kassenbeleg nicht vorgelegt werden kann, kann keine Erstattung des Kaufpreises erfolgen.

Wie häufig kann ich an der Aktion teilnehmen?

Die Inanspruchnahme der Zufriedenheitsgarantie ist pro Person/Haushalt nur einmal, aus einem Kaufakt, nur im eigenen Namen und für jedes Produkt aus der Reihe der Aktionsprodukte nur einmal möglich. Diese Produkte müssen im Kaufzeitraum bei den teilnehmenden Händlern gekauft werden.

Wann erhalte ich mein Geld zurück?

Jede Person mit gültiger Teilnahme wird innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen der Kaufbetrag auf das angegebene Konto überwiesen. Es erfolgt eine Bestätigungsemail, wenn deine Teilnahme erfolgreich war.

Was passiert mit meinen Daten?

Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wo kann ich mich bei technischen Problemen oder Rückfragen zur „NIVEA Zufriedenheitsgarantie” melden?

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur „NIVEA Zufriedenheitsgarantie“ Aktion sind an unser NIVEA Serviceteam zu richten.

Kontakt
040 / 4909 7575
(Mo–Fr 8–19 Uhr und Sa 9–16 Uhr)

Beiersdorf AG Kundenzentrum
Hopfenbruchweg 6
19059 Schwerin
nivea@beiersdorf.com

Ich kann nur einen Grund für meine Unzufriedenheit anklicken, habe aber bei den von mir getesteten Produkten jeweils unterschiedliche Unzufriedenheitsgründe. Was muss ich hier auswählen?

Wähle den Hauptgrund deiner Unzufriedenheit aus. Wenn du uns weitere Gründe mitteilen möchtest, kannst du dies sehr gerne über Instagram oder unser NIVEA Serviceteam tun: nivea@beiersdorf.com

Wer wird der Absender meiner Überweisung sein?

Der Absender der Überweisung ist die "Novalnet AG". Im Betreff wird sich eine ID und innerhalb von 22 Zeichen ein genauer Hinweis, zu welcher Kampagne die Auszahlung gehört, befinden.

Wieso wurden die Teilnahmebedingungen erweitert?

Zur Teilnahme musst du dich jetzt bei NIVEA FÜR MICH registrieren und einen tagesaktuellen Code in das hochzuladende Foto mit deinem Kassenbon und dem Produkt integrieren. Diese Änderung war notwendig, da es seit Aktionsstart zu einer Vielzahl von Betrugsversuchen bei unserer Zufriedenheitsgarantie kam. Wir möchten damit sicherstellen, dass sowohl der Testzeitraum, der für die Wirkung des Produktes notwendig ist, eingehalten wird und das Produkt auch tatsächlich getestet wurde, bevor bei Unzufriedenheit an unserer Aktion teilgenommen werden kann.

Teilnehmender Handel