Die Inhalte der NIVEA FÜR MICH Website sowie sonstige Unterlagen und Materialien, die die Teilnehmer*innen erhalten, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen nur entsprechend der Vorgaben und Bedingungen von Beiersdorf genutzt werden. Jede sonstige Vervielfältigung, Verbreitung, Wiedergabe oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne Zustimmung des Rechtsinhabers unzulässig.
NIVEA FÜR MICH Teilnehmer*innen, die im Rahmen von NIVEA Botschafter*innenaktionen auf Blogs von NIVEA FÜR MICH Inhalte veröffentlichen (Blogbeiträge, Fotos, Videos, Kommentare, Reports etc.) räumen Beiersdorf dafür unentgeltlich ein einfaches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht ein, das Beiersdorf berechtigt, diese Inhalte in allen Medien, insbesondere sämtlichen Social-Media-Kanälen zu verbreiten, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.