Reisegrößen sind die idealen Begleiter auf einem Kurztrip mit kleinem Gepäck. Wer keinen großen Koffer am Schalter aufgibt, spart oft nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Urlaubszeit – die nicht durch Warten am Gepäckband verschwendet wird.
Weil in diesem Fall natürlich auch die Kosmetik ins Handgepäck muss, gibt es beim Fliegen ein paar Regeln zu beachten. Denn erlaubt sind hier ausschließlich Behältnisse mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern. Größere Behältnisse müssen zuhause bleiben, auch wenn sie nur noch weniger als 100 Milliliter Flüssigkeit enthalten.
Die Produkte sollen in einem wiederverschließbaren durchsichtigen Kunststoffbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter untergebracht sein – die NIVEA Minis passen perfekt in diese Beutel.
Folgende Kosmetikprodukte dürfen Sie auf diese Weise im Handgepäck ins Flugzeug mitnehmen:
- Creme, Gels, Shampoos, Lotionen und Öle
- Kosmetikartikel wie Mascara, Parfum, flüssiges Make-up, flüssigen Lippenstift und Zahnpasta
- Sprays und Schäume wie Rasierschaum, Haarspray, Deodorant, Haarschaum